Verordnungswissen Venentherapie
In 7 Schritten zum Kompressionsstrumpf-Rezept (Rundstrick-Rezept)
Verordnen Sie Kompressionsstrümpfe immer auf einem separaten Rezept und markieren Sie das Feld Nr. 7 (Hilfsmittel) mit der Ziffer 7.
- Markieren Sie das Feld Nr. 7 mit der Ziffer 7.
- Anzahl der Strümpfe / Strumpfhosen (Paar oder 1 Stück) mediven elegance
- erforderliche Kompressionsklasse (CCL1 bis CCL4) und Länge
- Art der Fußspitze (offen oder geschlossen) und mögliche Zusätze (Haftband)
- Hilfsmittelnummer
- falls erforderlich Vermerk „Massanfertigung“
- genaue Indikation / Diagnose (ICD-10-Code), individuelle Kontextfaktoren
Die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln ist eine Leistung der GKV und frei von Budgets und Richtgrößen.
Wissenswertes zur Verordnung
- Die Wahl der Kompressionsklasse liegt im ärztlichen Ermessen. Dies gilt auch für die Kompressionsklasse 1*, wenn damit das medizinische Ziel, also eine Besserung des klinischen Befundes, erreicht werden kann.
- In der Regel gewährt die GKV alle sechs Monate eine neue Versorgung.
- Bei der Erstverordnung ist aufgrund besonderer Beanspruchung bzw. aus hygienischen Gründen eine Doppelausstattung sinnvoll.
- Bei vorzeitigem nutzungsbedingten Verschleiß, wie auch bei krankheitsbedingtem Verschleiß und bei krankheitsbedingter Formänderung des Beins, ist eine erneute Verordnung eines MKS erforderlich.**
Eine entsprechende Begründung (z. B. „wesentliche Gewichtsreduktion“) sollte schriftlich auf dem Rezept festgehalten werden.
* Vgl. „Hilfsmittelverzeichnis“, PG 17 nach § 128 SGB
** Vgl. Leitlinie: Medizinischer Kompressionsstrumpf (MKS) – Version: 15.10.2006